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Akademikerbund begrüßt Umsetzung der neuen Universitätsfinanzierung

Der österreichische Akademikerbund zeigt sich hoch erfreut über den Beschluss des Nationalrates zur Weiterentwicklung der bisherigen Finanzierungssystematik an den österreichischen Universitäten. „Mit der Novelle zum Universitätsgesetz setzt die Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann einen Meilenstein in der Finanzierung und Steuerung des Universitätssektors“, so Generalsekretär Mag. Maximilian Richter.

Beeindruckende Budgetsteigerung für alle Universitäten

Auf Grundlage der bereits bisher erfolgten Budgetsteigerungen wird das Universitätsbudget für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 nochmals um € 1,35 Milliarden auf € 11 Milliarden ansteigen. Dadurch wird eine komplette Umstellung des universitären Finanzierungsmodells vom bisherigen Globalbudget auf ein transparentes 3-Säulen-Modell möglich. Damit verbunden sind wichtige Parameter wie größere Studierendenbezogenheit, Kapazitätsorientierung und erhöhte Planbarkeit für alle Betroffenen.
Durch die nunmehrige Aufteilung kann an den einzelnen Standorten auch zielgerichteter auf Lehre, Forschung und strategische Schwerpunktsetzungen eingegangen werden, was zu einer Verbesserung der Qualität an den Institutionen führt.

Verbesserungen bei Betreuungsrelationen
Mit dem Budgetanstieg verbunden ist aber auch eine umfangreiche Neuregelung bzw. Weiterentwicklung des bisherigen Zugangsmanagement. War der Zugang bisher eher von einer vermeintlich hohen Freiheit, aber mehr noch von einer Beliebigkeit geprägt, so sind mit dem neuen System erstmals strukturierte Rahmenbedingungen verbunden. Die neuen Regelungen sind entweder österreichweit, standortspezifisch oder individuell ausgestaltet. Neu ist das „Eignungs-Feedback“ für Studienwerberinnen und Studienwerber vor Studienbeginn. Dabei gibt es eine unverbindliche Rückmeldung über persönliche Eignung was zu einer reflekierteren Studienwahl führt.
Neu ist weiters die Ausweitung von bundesweiten Zugangsregelungen in den sogenannten Massenfächern auf die Studien Rechtswissenschaften, Erziehungswissenschaften sowie Fremdsprachen. Auf Grundlage des bisher bereits etablierten Zugangsmanagement bei Architektur, Biologie, Wirtschaft und Verwaltung sowie Psychologie und den positiven Evaluierungen wurden diese nun um die drei zusätzlichen Studien ausgeweitet. Sollte es an einem Universitätsstandort zu einer besonderen Nachfrage kommen, kann die Universität aber auch bei diesen Studienrichtungen den Zugang regeln.

Mehr Professuren, Personal & Ausstattung für bessere Lehr- & Forschungsqualität
Erfreulich sind neben den Maßnahmen zur Zugangsregelung aber auch die Vorhaben zur Verbesserung der Betreuungsrelationen während des Studiums. Mit rund 500 Professuren sowie Assistenzpersonal und entsprechender Ausstattung kann ein wahrer Investitionsboom an den Universitäten wirken.
Damit können sowohl Studierende als auch Lehrende ihr vorhandenes Potential bestmöglich abrufen und ausschöpfen, was zu einer Verkürzung der Studiendauer bei gleichzeitiger Steigerung der erfolgreichen Studienabschlüsse führen kann.

„Die innovativen und zwischen allen beteiligten Stakeholdern gut ausverhandelten Pläne zur Universitätsfinanzierung NEU sind definitiv als Paradigmenwechsel in der österreichischen Universitätslandschaft zu bezeichnen. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann hat binnen kürzester Zeit eine eindrucksvolle Reform auf die Beine gestellt, die die Universitäten in den kommenden Jahren mit Leben füllen können“, so Maximilian Richter zusammenfassend.
Aus Sicht des Österreichischen Akademikerbundes gilt es nun, diese neuen Rahmenbedingungen an den Universitäten rasch umzusetzen, damit die erwartbaren Verbesserungen möglichst zeitnah Wirkung zeigen und zur Geltung kommen können.